Allgemeine Hinweise / Impressum
Impressum, rechtliche Bestimmungen, Corporate Governance und Umgang mit Geldern, Datenschutz und Nutzungsbedingungen
Schweizerisches Rotes Kreuz
Kanton Luzern
Maihofstrasse 95c
Postfach
CH-6002 Luzern
Tel: +41 (0)41 418 74 74
Fax: +41 (0)41 418 74 01
E-mail: mitglieder@srk-luzern.ch
Homepage: www.srk-luzern.ch
Leitung Abteilung Marketing/Kommunikation/Fundraising: Karin Brun-Lütolf
Konzeption und Technologie der Spenden-Applikation in Zusammenarbeit mit Mario Rimann von OpsDev.
© Schweizerisches Rotes Kreuz. Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt der Website des Schweizerischen Roten Kreuzes ist urheberrechtlich geschützt. Der Inhalt dieser Website darf nur mit der Zustimmung des SRK kommerziell genutzt werden. Von dieser Bestimmung ausgenommen sind die für Medien bereitgestellten und entsprechend gekennzeichneten Inhalte. Einige Webpages können auch Bilder und Texte enthalten, die dem Copyright Dritter unterliegen. Durch diese Website wird keine Lizenz zur Nutzung des geistigen Eigentums des SRK oder von Dritten erteilt.
Das Zeichen des Roten Kreuzes und die Worte «Rotes Kreuz» sind durch die Genfer Rotkreuz-Konventionen vom 12. August 1949 sowie durch das Bundesgesetz betreffend den Schutz des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes vom 25. März 1954 geschützt.
Das Schweizerische Rote Kreuz führt seine Organisation und Geschäftsführung nach den Corporate-Governance-Richtlinien für Nonprofit-Organisationen in der Schweiz (Swiss NPO-Code) und hat das Zertifikat des Vereins Swiss NPO-Code erlangt.
Das Schweizerische Rote Kreuz erstellt jährlich eine detaillierte Jahresrechnung nach Swiss GAAP FER, welche von einer externen Revision überprüft und abgenommen wird.
Das SRK ist ein von der ZEWO anerkanntes Hilfswerk. Das ZEWO-Gütesiegel steht für den gewissenhaften Umgang mit Spenden. Das SRK hält sich an die strengen Richtlinien der ZEWO bezüglich Rechnungslegung, Uneigennützigkeit und Transparenz.
Es gelten die folgenden Anlagebestimmungen der Finanzverwaltung des SRK: «Der Kauf von derivaten Finanzinstrumenten ist nicht gestattet, mit Ausnahme wechselkursabhängiger Renditepapiere zur Optimierung des Fremdwährungsbedarfes während des Jahres. Unternehmen, welche sich im Kerngeschäft mit der Produktion oder dem Handel von Tabak, Alkohol oder Waffen beschäftigen, sind nicht zu berücksichtigen. Im Rahmen der Anlagetätigkeit werden die Nachhaltigkeit und nach Möglichkeit auch ökologische, ethische und soziale Kriterien berücksichtigt.»